Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Zustandekommen, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln das Rechtsverhältnis zwischen der medartdesign (in Gründung), CH-6312 Steinhausen (nachfolgend: «MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) »), einerseits und dem Kunden der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) (nachfolgend: «Kunde») anderseits, welcher die Dienstleistungen der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) in Anspruch nimmt. MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) erbringt ihre Dienstleistungen ausschliesslich in der Schweiz.
1.2.
Mit seiner Zustimmung (mündlich, schriftlich oder elektronisch) oder mit der Nutzung der Dienstleistung akzeptiert der Kunde diese AGB als integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG).
1.3.
Der Kunde verpflichtet sich, die von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) angebotenen Dienstleistungen gemäss den vorliegenden AGB zu nutzen. Vorbehalten bleiben die Spezialregelungen im jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG).
2.
Leistungsumfang und Leistungspflichten der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG)
2.1.
MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) bietet Dienstleistungen aller Art im Bereich Design, Kunst und Mode an und stellt diese Dienstleistungen im Rahmen des Vertrages mit dem Kunden zur Verfügung.
2.2.
Die Leistungspflicht von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) (nachstehend auch: «MEDARTDESIGN-Dienste»), ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) sowie aus den Verträgen mit dem Kunden.
2.3.
Das Internet ist ein weltweites System unabhängiger, miteinander verbundener Netzwerke und Rechner. MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) hat nur auf diejenigen Systeme Einfluss, die sich in ihrem Netzwerk befinden und kann daher keine unterbrechungsfreien Dienste garantieren.
2.4.
MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neuen AGB werden dem Kunden schriftlich, per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Webseite von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen Widerspruch des Kunden innert 30 Kalendertagen als genehmigt.
2.5.
Soweit MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) kostenlose Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
2.6.
Zur Vertragserfüllung kann MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
2.7.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, welche MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways - berechtigen MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG), die Lieferfrist bzw. Leistungserbringung um die Dauer des Ereignisses, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verlängern.
2.8.
Der Nutzer nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann. Hieraus kann der Nutzer keine Rechte gegenüber MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) ableiten.
3. Pflichten des Kunden
3.1.
Je nach Umfang der MEDARTDESIGN-Dienste kann eine enge Zusammenarbeit zwischen MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) und dem Kunden erforderlich sein. Infolgedessen werden einzelvertraglich Zwischenziele und gegenseitige Mitwirkungs- und Abnahmepflichten definiert. Kommt der Kunde diesen Abnahme- und Mitwirkungspflichten nicht nach, ist MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) von ihrer weiteren Leistungspflicht entbunden. Ferner kann MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) nach erfolgter Abmahnung dem Kunden die ihr bis dahin angefallenen Kosten zur sofortigen Zahlung in Rechnung stellen.
3.2.
Der Kunde verpflichtet sich, die MEDARTDESIGN-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
a) MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) erforderliche Informationen über vorhandene technische Einrichtungen zur Nutzung von MEDARTDESIGN-Diensten mitzuteilen oder - soweit erforderlich - die Installation notwendiger technischer Einrichtungen bei ihm durch MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) zu ermöglichen;
b) die Erfüllung behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Genehmigungen besorgt zu sein, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung von MEDARTDESIGN-Dienste n erforderlich sein sollten;
c) MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren alle Massnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
d) die MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) durch die Überprüfung ihrer Infrastruktur entstandenen Aufwendungen zu vergüten, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass der Kunde sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat oder sie in seinem Verantwortungsbereich lag und er dies grobfahrlässig nicht erkannt hat;
3.3.
Bei Verstoss gegen Ziff. 3.1 und 3.2 und nach erfolgloser Abmahnung des Kunden ist MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
3.4.
Um die Rechnung und die Korrespondenz korrekt adressieren zu können, ist der Nutzer verpflichtet, jede Namens- und/oder Adressänderung innert 14 Tagen zu melden. Bis zur Bekanntgabe der neuen Adresse gelten unserer Mitteilungen an die letztbekannte Adresse als gültig zugestellt.
4 Gewährleistung
4.1.
Verkauft MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) Drittprodukte an den Kunden, profitiert dieser von derselben Gewährleistung, wie sie MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) vom Hersteller der Drittprodukte eingeräumt wird.
4.2.
Garantieleistungen werden grundsätzlich während der normalen Geschäftsöffnungszeiten (Montag bis Freitag zwischen 08.00 – 12:00 Uhr und 13.00 – 17:00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen und kantonalen Feiertage) am Domizil der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) durch entsprechend geschultes Fachpersonal erbracht. Bei MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) anfallende, notwendige Transport- und/oder Reisekosten zur Erbringung von Garantieleistungen gehen zu Lasten des Kunden.
5
Nutzungsrechte von Software und Produkt- bzw. Servicebezeichnungen sowie «Managed Services»
5.1.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte an Software und Produkt- bzw. Servicebezeichnungen hinsichtlich der von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) gemanagten Services: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an Software sowie Waren- bzw. Dienstleistungszeichen für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt. Die Software darf Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für Standardprodukte Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen, soweit sie weitergehende Einschränkungen enthalten. Die Übergabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
5.2.
Wird abweichend von Ziff. 7.1 vereinbart, dass Nutzungsrechte für Software auf Dritte übertragen werden können, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
5.3.
Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf ohne vorgängige Zustimmung von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) keine Prozesshandlungen vornehmen und MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.
5.4.
Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden ganz oder teilweise durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:
a) den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt;
b) dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;
c) den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;
d) den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
6.
Warenlieferungen
6.1.
Liefer- und Installationskosten bei Warenliegerungen gehen zu Lasten des Kunden.
6.2.
Nutzen und Gefahr am Vertragsobjekt gehen auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) verlassen hat.
6.3.
MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) ist zu Teillieferungen berechtigt. Vorbehalten bleiben anderslautende, schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien.
7 Preise, Vergütungen, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
7.1
Alle vereinbarten Preise für MEDARTDESIGN-Dienste und Produkte lauten auf Schweizer Franken und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben. Die vereinbarten Preise umfassen keine Kosten für Lieferung, Verpackung oder übrige Produktenebenkosten.
7.2.
Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) gehende Spesen der Bank und Post werden dem Nutzer mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.3.
Für Bestellungen von Produkten, die MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) nicht im Sortiment führt, oder bei Bestellungen mit hohem Fremdkosten-Anteil kann MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) vom Kunden eine angemessene Anzahlung verlangen.
7.4.
Bei Kundenaufträgen gelten die Zahlungskonditionen gemäss der Offerte oder, falls vorhanden vorrangig, der Auftragsbestätigung.
7.5.
Die Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag mit MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG). Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde automatisch, ohne Mahnung, in Verzug. Allfällige Einwände gegen die Rechnung sind innerhalb der Zahlungsfrist vom Kunden schriftlich zu erheben. Erfolgen innert Frist keine Einwände, gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert.
7.6.
Die Preise für die MEDARTDESIGN-Dienste und Produkte ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) kann die Gebühren jederzeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Dienstes unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf jedes Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebotes unter Beibehaltung der Gebühren können von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) jederzeit in Kraft gesetzt werden. Die MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern.
7.7.
Allfällige Preissenkungen gemäss Ziffer 7.6. berechtigen nicht zu Rückforderungen auf den vom Nutzer bezahlten Jahresbeitrag.
7.8.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG), und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware durch den Kunden ist unzulässig.
8 Verzug
8.1.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) berechtigt, ihre Leistungen einzustellen oder zu sperren. Für die Wiederaufschaltung kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
8.2.
Bei Zahlungsverzug ist MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) ausserdem berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.
8.3.
Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Rechnungsperioden mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines Teils davon in Verzug, kann MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
8.4.
Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) vor, insbesondere für Kosten, die MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) durch Mahnungs- und Zwangsvollstreckungsverfahren entstehen. Für Mahnungen kann MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) angemessene Mahngebühren erheben.
9.
Kündigung des Vertrags
9.1.
Die Mindestdauer, die Kündigungsfrist und der Kündigungstermin bestimmen sich nach dem jeweiligen Vertragstypus, der mit MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) abgeschlossen wurde. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Mindestdauer oder auf einen nicht vereinbarten Termin, ist die Rückvergütung des Betrages/der Gebühr pro rata temporis ausgeschlossen.
9.2.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind die dem Kunden überlassenen, Im Eigentum der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) stehenden Gegenstände und Unterlagen unverzüglich, spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Vertragsbeendigung, unter Kosten- und Gefahrtragung durch den Kunden bis zum Empfang durch MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG), an MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) zurück zu geben.
9.3.
MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn über den Kunden ein Konkurs-, Insolvenz-, Nachlass- oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens gestellt wurde. Der Kunde ist verpflichtet, MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) über entsprechende Tatbestände umgehend zu informieren.
9.4.
Aus wichtigem Grund kann MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG)-Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) oder Dritten missachtet werden
9.5.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund ist MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) berechtigt, Schadensersatz zu verlangen in Höhe des Entgelts, das für die restliche Vertragszeit angefallen wäre. Darüber hinausgehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
9.6.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10.
Verrechnungs- und Retentionsrecht, Abtretung, Übertragung
10.1.
MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) kann Ihre Forderung mit Gegenforderungen des Kunden verrechnen. Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) zu verrechnen.
10.2.
Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung von Retentionsrechten gegenüber MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG).
10.3.
Sämtliche vertraglichen Rechte und Pflichten sind - anderslautende Vereinbarungen vorbehalten - weder übertragbar noch können sie an Dritte abgetreten werden.
11.
Haftungsausschluss und -beschränkung
11.1.
Der Kunde kann für Schäden, welche MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) oder Dritten durch die Benutzung der Leistungen der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) durch ihn oder die ihm zugehörigen Benutzer entstehen, haftbar gemacht werden.
11.1.
MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um eine hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen. MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Ausfälle der Dienstleistungen. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden, wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter.
11.2.
Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen steht dem Nutzer lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu sofern er MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten Dritter gelten nicht als Störungen.
12.
Datenschutzrechtliche Erklärung
12.1.
Der Kunde ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten erforderlichen personenbezogenen Daten unterrichtet worden. Es gilt die Datenschutzpolitik der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) gemäss Ziff. 16.
13.
Datenschutzpolitik
13.1.
MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) ist bestrebt, die ihr zur Kenntnis gelangten Daten der Kunden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen rechtmässig zu verwenden, wobei MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) bemüht ist, die nationalen und internationalen Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes zu berücksichtigen. Dementsprechend informiert MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) die Kunden im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriften über die Bearbeitung ihrer Daten. Als Bearbeitung definiert das Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG) jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren.
13.2.
Datenerfassung:
a) MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) erfasst bei Auftragserteilung die Kundendaten. Dies erfolgt entweder im Rahmen einer Vertragsanbahnung im direkten Kontakt zwischen dem Kunden und der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) oder online über die entsprechenden Webformulare;
b) Neben den persönlichen Daten werden zusätzlich, je nach Dienstleistung, verschiedene Daten über die technische Infrastruktur des Kunden erfasst, so bspw. Seriennummern von Hardware, Lizenzierungen von Software, Netzwerkumgebung, Zugangsdaten, Installationsroutinen, IP-Adressen etc. Diese Datenerfassung erfolgt ausschliesslich zum Zweck der umfassenden Kundenbetreuung.
13.3.
Datennutzung: Die von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) erfassten Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung genutzt. Darüber hinaus ist MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) berechtigt, die Daten auch zu Informationszwecken über andere Produkte der MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) zu verwenden. Ferner benutzt MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) die Kundendaten, um Abonnenten des MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG)-Newsletters über aktuelle Besonderheiten oder Änderungen der Dienste von MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) zu informieren.
13.4.
Übermittlung an Dritte
a) Da MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) bei der Vertragserfüllung teilweise mit anderen Unternehmern zusammenarbeitet (Anmietung von Leitungen, Bestellung von Hardware, Software, Lizenzen, Domains etc.) kann es im Rahmen der Vertragserfüllung erforderlich sein, dass gewisse Kundendaten solchen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall werden ausschliesslich die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten an diese Unternehmen übermittelt. Eine Übermittlung zu Marketingzwecken an Dritte erfolgt nicht;
b) MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) kann die Kundendaten - unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften - zum Zweck der ordnungsgemässen Vertragserfüllung (insbesondere zur Rechnungserstellung und Forderungsmanagement) an Dritte übermitteln.
13.5.
Datensicherheit: MEDARTDESIGN (IN GRÜNDUNG) schützt die Kundendaten gemäss den gesetzlichen Anforderungen.
14.
Vertraulichkeit
14.1.
Die Parteien verpflichten sich, als vertraulich bezeichnete Informationen des Vertragspartners geheim zu halten und namentlich nicht Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere gilt der Inhalt von Verträgen inkl. Anhänge als vertraulich. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Auskunftspflichten.
15.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Sonstiges
15.1.
Erfüllungsort ist CH-6312 Steinhausen.
15.2.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder aufgrund der vorliegenden AGB bzw. des Kundenvertrags ist CH-6312 Steinhausen
15.3.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht. Das «Wiener Kaufrecht" (übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) findet keine Anwendung.
15.4.
Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.